Strafbefreiende Selbstanzeige

Vermehrte Aufklärungsbemühungen der Finanzbehörden und der Wunsch, die steuerlichen Verhältnisse etwa anlässlich einer geplanten Vermögensübergabe an die nachfolgende Generation ins Reine zu bringen, haben dazu geführt, dass Inhaber bisher nicht erklärter ausländischer Konten und Depots vermehrt die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige in Erwägung ziehen. Zunehmend werden die Kunden insbesondere Schweizer Banken auch von den Kreditinstituten selbst dazu aufgefordert, die erzielten Kapitalerträge gegenüber den Steuerbehörden zu offenbaren, da andernfalls die Verwaltung der Konten- und Depotbestände nicht fortgeführt werden könne. 

Die Anforderungen an eine Selbstanzeige wurden allerdings zuletzt mehrfach verschärft, so dass mit äußerster Sorgfalt zu prüfen ist, ob im Einzelfall eine Selbstanzeige möglich ist und wie diese zu gestalten ist, damit für den Steuerpflichtigen die strafbefreiende Wirkung eintritt. 

Wir haben langjährige Erfahrung mit Selbstanzeigen und helfen unseren Mandanten, zuverlässig die vom Gesetzgeber hierfür vorgesehene Straffreiheit zu erlangen.