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HINTZ & WEBER
Steuerberater
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Berufsrecht

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte zählen zu den wenigen Berufsgruppen, deren Vertreter zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen gesetzlich befugt sind. Den Titel Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter darf nur führen, wer nach bestandener bundeseinheitlicher Prüfung von den zuständigen Steuerberaterkammern, die die Berufsaufsicht führen, bestellt wurde. 

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte unterliegen mit ihren Leistungen dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung der Steuerberater. Zu ihren Berufspflichten gehört, dass sie ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen ausüben. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt über die Dauer des Mandats hinaus und umfasst das Recht zur Zeugnisverweigerung in Strafverfahren. Berufswidrige Werbung ist Steuerberatern untersagt.

Aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt sich auch die Regelung der Gebühren. Steuerberater sind bei der Abrechnung ihrer Tätigkeit an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden, die den einzuhaltenden Gebührenrahmen vorgibt. Die Ausgestaltung des Gebührenrahmens richtet sich in den meisten Fällen nach dem Gegenstandswert, beispielsweise der Höhe der zu erklärenden Einkünfte. Innerhalb des Gebührenrahmens sind Arbeitsaufwand und Schwierigkeit des zu bearbeitenden Falles zu berücksichtigen. Für bestimmte Tätigkeiten sind Zeitgebühren vorgesehen, die ebenfalls einem festen gesetzlichen Rahmen unterliegen.